Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Darin sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstands näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltplans
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
  •  Führung des Vermögensverzeichnis
  • ....

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch eine demokratische Wahl gewählt. Die letzte Wahl hat im November 2022 stattgefunden. Dabei ist für die Kirchorte Bückeburg, Obernkirchen und Rehren je eine fixe Anzahl von Mitgliedern (Quote) festgelegt worden. Bei der letzten Wahl wurden 4 Vertreter für Bückeburg und je 2 Vertreter für Obernkirchen und Rehren gewählt.

Wählbar ist, wer am Wahltag wenigstens 18 Jahre alt ist und im Kirchort wohnt. Wählen darf, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und in der Gemeinde wohnt.

Weitere Mitglieder sind der zuständige Pfarrer, weitere Priester und die Verbindungsperson, die vom Pfarrgemeinderat entsandt wird.

Der Pfarrer ist der geborene 1. Vorsitzende des Kirchenvorstands. Der 2. oder stellvertretende Vorsitzende wird vom Gremium gewählt. Für den Kirchenvorstand St. Marien sind das

Pfarrer Markus Grabowski und Ansgar Brosig.

Für die Aufteilung der Arbeit sind Ausschüsse für folgende Bereiche gebildet worden: Bau, Finanzen, Kindergarten und Personal.

Aktuell begleitet der Kirchenvorstand den Immobilienprozess. Dabei geht es um die Nutzung und Verwertung von Immobilien der Kirchengemeinde in den Rahmenbedingungen der begrenzten Finanzmittel. Notwendige Reparaturen an den Gebäuden der Gemeinde in den 3 Kirchorten, Bückeburg, Obernkirchen und Rehren sind ständige Begleiter in der Arbeit des Kirchenvorstands. Als letztes größeres beendetes Projekt ist die Wiedererrichtung des Kreuzes auf dem Kirchturm in Obernkirchen zu nennen. Daueraufgabe ist auch die Bearbeitung von Personalthemen insbesondere für die Kindertagesstätte in St. Marien Bückeburg.