Pfarrgemeinderat
Aufgaben des Pfarrgemeinderats
Als Grundlage der Arbeit des PGR dient die PGR-Satzung, wie sie vom Diözesanbischof Norbert Trelle am 15.02.2006 in Kraft gesetzt worden ist.
Hier sind u.a. folgende Aufgaben genannt:
- Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und dadurch dem Heils- und Weltauftrag der Kirche
- Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.
- Er soll insbesondere
- den Pfarrer beraten und in der Ausübung seines Amtes unterstützen
- die Arbeit der Organisationen und Gruppen Anregen, fördern und aufeinander abstimmen
- die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche Einrichtungen schaffen
- zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen
- die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.
Der Pfarrgemeinderat übernimmt in dieser Funktion Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde.
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Dorothea Andratschke |
Herbert Aster |
Patricia Böer |
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Angelika Engelking |
Dr. Bogdan Dabrowski Pfarrer |
Malgorzata Flis |
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Christina Genduso |
Paul Hake |
Jakob Heyen |
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Franz Hunstiger |
Ewa Kauffeld |
Johannes Kersting |
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Monika Pauly |
Jürgen Weißbrich |
Monika Wolf |
Leitsätze unserer Pfarrgemeinde St. Marien
mit den Filialkirchen St. Josef + St. Katharina
„Jesus Christus ist der Grund unseres Handelns.“
- Bestehende Gruppen kennen lernen, sie in ihrem Arbeitsprogramm bestärken und, so es geht, unterstützen.
- Wahrnehmung, welche Bedürfnisse (Tendenzen) es in den Gemeinden gibt und Angebote ermöglichen.
- Menschen, die nicht in einer Gruppe sind, in besondere GEschehen einbinden, damit Glaube erlebbar wird.
- Der Menschen Fähigkeiten und Charismen entdecken und in unserer Gemeinde zum Tragen bringen.












