Pfarrgemeinderat

Aufgaben des Pfarrgemeinderats

Als Grundlage der Arbeit des PGR dient die PGR-Satzung, wie sie vom Diözesanbischof Norbert Trelle am 15.02.2006 in Kraft gesetzt worden ist.

Hier sind u.a. folgende Aufgaben genannt:

  • Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und dadurch dem Heils- und Weltauftrag der Kirche
  • Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.
  • Er soll insbesondere
    • den Pfarrer beraten und in der Ausübung seines Amtes unterstützen
    • die Arbeit der Organisationen und Gruppen Anregen, fördern und aufeinander abstimmen
    • die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche Einrichtungen schaffen
    • zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen
    • die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.

Der Pfarrgemeinderat übernimmt in dieser Funktion Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde.

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Dorothea Andratschke
Kindergartenleitung

Herbert Aster

Patricia Böer
Vorstandsmitglied

 

Angelika Engelking

Dr. Bogdan Dabrowski Pfarrer

Malgorzata Flis

Christina Genduso

Paul Hake

Jakob Heyen
Vorstandsmitglied

Franz Hunstiger

Ewa Kauffeld

Johannes Kersting
Vorsitzender

 

Monika Pauly

Jürgen Weißbrich
2. Vorsitzender
Abgeordnet für Dekanatsrat

Monika Wolf

 

 Leitsätze unserer Pfarrgemeinde St. Marien

mit den Filialkirchen St. Josef + St. Katharina


„Jesus Christus ist der Grund unseres Handelns.“

 

  • Bestehende Gruppen kennen lernen, sie in ihrem Arbeitsprogramm bestärken und, so es geht, unterstützen. 
  • Wahrnehmung, welche Bedürfnisse (Tendenzen) es in den Gemeinden gibt und Angebote ermöglichen.
  • Menschen, die nicht in einer Gruppe sind, in besondere GEschehen einbinden, damit Glaube erlebbar wird.
  • Der Menschen Fähigkeiten und Charismen entdecken und in unserer Gemeinde zum Tragen bringen.